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Seit
1976 = 34 Jahre Nachbarterror
durch
Peter und Eva Seitz-Kokodic
Klaus und Margarete Kruschel-Weller
Remo und Heidi Pellicioli –Melchior
Seit 1997 = 13
Jahre Justizterror und Justizfolter
durch
Kreisamt Fünf Dörfer,
Bezirksgericht Landquart
Kantonsgericht GR
Behördenmitglieder und Mitglieder
Gemeindebehörde Trimmis
Einzelpersonen (Geometer, Baufachleute etc.)
2.
offener Brief an
Frau Regierungsrätin
Barbara Janom Steiner (BDP)
Departement für Justiz, Sicherheit und
Gesundheit (DJSG)
Hofgraben
5 , 7000 Chur ,
Tel. 081/ 257 25 17
www.djsg.gr.ch
privat
: Bondastrasse 112 , 7000 Chur
Sehr geehrte
Frau Regierungsrätin
Am 29. 03.
2010 (Poststempel) habe ich Ihnen einen Brief mit
Beilagen und Dokumenten (Straftäterliste, Straftatenliste,
verschiedenen Beweismittel und Fotos) sowie eine
Strafklage gegen den deutschen Mehrfachstraftäter
(seit 1976/1996) Klaus Kruschel-Weller zukommen
lassen.
Nun
weisen sie mich- in Ihrem Brief an unsern Rechtsanwalt-
darauf hin, doch den Rat eines Rechtsanwalts oder
einer Rechtsanwältin einzuholen!
Das wirft Fragen auf, da Sie diese Antwort
ja auf den Brief unserer Rechtsvertretung/unseres
Rechtsanwalt an ihn adressiert geschrieben haben!
Ausserdem
wäre dringend zu klären
- sicher
aber zu hinterfragen !! –
warum Sie Frau Regierungsrätin
Strafklagen gegen
Staatsanwälte , Untersuchungsrichter, Kantons-,
Bezirks- und KreisrichterInnen
zum Vornherein abweisen.
Warum stellen Sie sich
schützend vor
diese bewiesenermassen rechstwidrig handelnden Personen
in öffentlichen Ämtern, wo
Sie doch selbst vor den Wahlen von Offizialdelikten
die von Amtes wegen zu verfolgen sind, sprachen.
Die Beilage Straftäterliste und Straftatenliste
zeigt klar die begangenen Straftaten sowie die deren
Täter und ist auch für Sie klar zu erkennen, andernfalls
fragen Sie bei mir nach.
Nun ist es
ausserordentlich fragwürdig, dass Sie
- obwohl auch Staatsanwälte und UR aus GR
auf der Straftäter- und Straftatenlisten aufgeführt
werden – meine Klagen an eben dieser Staatsanwaltschaft
GR übergeben
direkt in die Hände des Mehrfachstraftäters C. Capaul,
der auch Ihnen ersichtlich auf der Straftäterliste
steht und der natürlich auch die eingereichten Klagen
wie immer schon mit amtmissbräuchlichen,
drohenden, ehrverletzenden, beleidigenden Äusserungen
abweist und mir im letzten Moment zurücksendet!
Es
darf davon ausgegangen werden, dass auch Sie als
gelernte Juristin die Aussage Nr. 3 von
Albert Largiadèr 1997/98 “Bei uns bekommen Sie nie
Recht“ und
“lesen Sie das Buch von Michael Kohlhaas“ richtig
verstehen können und diese Aussagen unmissverständlich
auch all die Straftaten und Straftäter der Staatsanwaltschaft
GR (Beilage) beinhalten.
Viele Bürger, auch hier in Graubünden, stellen sich
die Frage, ob Ihr Verhalten
mit dem Bündner Filz /Korruption zu tun hat.
Meine Meinung sei hier nicht erwähnt. Doch
Mut zum seriösen Handeln ist gefordert.
Dass
es sich um ein Organisiertes Verbrechen StGB 337
handelt, zeigt
schon die zusammengestellte unvollständige Aussageliste
wie auch die schriftliche Aussage Nr. 4
von RA Martin Buchli, dem - und nicht mir
- mehrere Straftaten nachgewiesen sind und Nr. 7 “Sie werden immer Einsprachen erhalten.
Sie haben eine Prozesslawine gestartet, die Sie
so nicht so schnell aufhalten können“. Tatsache ist,
dass er eingebettet im weitbekannten Justizfilz
als Straftäter seine Straftätermandanten Seitz-Kokodic,
Pellicioli-Melchior und das deutsche Ehepaar Kruschel-Weller
unterstützt.
Da
Freimaurer, Rotarier etc. über eine eigene internationale
Verfassung verfügen, diese aber auch als übergeordnetes Recht über die
Schweizer Verfassung stellen und
somit über eine eigene Gerichtsbarkeit verfügen
und dieser total verpflichtet sind, gelten Mitglieder
solcher Vereinigungen nach Schweizer Recht als befangen.
(Beilage)
Darum verlange ich auch eine
Untersuchung,
ob bei all
den rechtswidrigen Entscheiden gegen uns seit 1996/97
Freimaurer, Rotarier, Lions, Kiwanis, Soroptimist,
Zonta etc. Club
Mitglieder oder Sympatisanten involviert sind;
denn dazu besteht berechtigte Annahme, da wir in
Kenntnis um gewisse Mitgliedschaften sind.
Ich lehne die aufgeführten Straftäter sowie Mitglieder
der eben erwähnten Organisationen etc. und deren
Sympatisanten wegen Befangenheit ab.
Obwohl ich
nicht- wie Sie als Juristin, Frau Regierungsrätin, (wie
alle Studierten)-
hunderttausende Franken Steuergelder für
meine Ausbildung gekostet habe, konnte ich doch
feststellen und
beweisen, dass viele Personen der Bündner Justiz, der Bundesrichter,
Behördenmitglieder und Politiker
die Kantonsverfassung und das Schweizer Recht
mit Füssen treten, d. h. vorsätzlich dagegen verstossen
;
z.B. Kantonsverfassung
Art. 1. Der Kanton Graubünden
Art. 4 Gewaltenteilung
Art. 5 Rechtsstaat
Art. 6 Gesellschaftliche Verantwortung
Art. Grundrecht
Art. 8 Rechtschutz
Art. 28 Stellung der Ratsmitglieder: Sie müssen
unter Vorbehalt des Berufsgeheimnisses ihre
Interressensverbindungen offen legen – Mitgliedschaft
bei Freimaurerei, Rotary etc.
auch !!!! Wo sind diese transparenten
Deklarationen vor den Wahlen auf
Wahlplakaten und Inseraten
etc. ?
Art. 32 Strafverfahren
Art. 35 Verwirklichung der Grundrechte
Art. 51 Unabhängigkeit
Art. 52 Justizaufsicht
Art. 56 Weitere richterliche und aussergerichtliche
Behörden: Durch Gesetzte können
weitere richterl./ aussergerichtl. Behörden
eingesetzt werden.
Art. 75 Grundsätze
Art. 79 öffentliche Ordnung und Sicherheit
z.B.
Bundesverfassung:
Art. 5 2/3/4 Rechtstaatliches Handeln
Art. 8 Rechtgleichheit 1,2,
Art. 9 Schutz vor Willkür
Art. 10 Recht auf persönliche Freiheit 2,3,
Art. 13 Schutz der Privatsphäre
Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit 1,2,
Art. 17 Medienfreiheit 1,2,
Art. 26 Eigentumsgarantie 1,2,
Art. 29 Allgemeine Verfahrensgarantie
Art. 30 gerichtliche Verfahren 1,
In
der Verfassung Graubündens (Haftungsgesetz)
heisst es in Art. 26 : Der Kanton,
die Bezirke, Kreise und die Gemeinden sowie die
übrigen öffentlichen
Körperschaften und selbständige Anstalten
haften unabhängig vom Verschulden
für Schaden, welche ihre Organe und die in
ihrem Dienst stehenden Personen in Ausübung dienstlicher
Tätigkeit rechtswidrig verursacht haben.
In der
Bundesverfassung (Haftungsgesetz) Art. 146 heisst
es : Der Bund haftet für Schäden, die seine Organe in Ausübung
amtlicher Tätigkeit widerrechtlich verursacht haben.
Beispielsweise zu erwähnen sind hier alle rechtswidrigen
Urteile (66% aller Urteile) und deren jährlichen
Milliarden Franken Schäden seit 1848 – vom menschlichen
Leid ganz zu schweigen!
Deshalb
halte ich an meinen Strafklagen gegen die Straftäter
(Straftäterliste/Straftatenliste) und den Brief
an Sie
vom 17. März 2010 mit Schadenersatzklage von 3 Mio.
Franken fest. (Beilage)
Sehr geehrte
Frau Regierungsrätin Janom Steiner
Ich halte
auch an meinen Forderungen und Angaben im Brief
vom 17. März 2010 und den beigefügten Beilagen fest.
Zudem hoffe ich, dass
-
Sie dieses Mal Ihre Verantwortung als Vorsteherin
des Departements für Justiz, Sicherheit
und Gesundheit endlich wahrnehmen,
- Sie
den Mut und Willen aufbringen gegen die unlauteren
Personen und Handlungen ihres
Verantwortungsfeldes seriös zu agieren,
damit die
Straftäter,
welche die Straftaten OD (Beilage)
gegen uns begangen haben von
Amtes wegen verfolgt werden.
Ausserdem sind alle Entscheide in unseren Fällen –
auch des Kantonsgerichts- seit
1999 neu zu beurteilen, weil sie auch unter
Erpressungen, Drohungen, Nötigungen, Urkundenfälschungen,
Falschanschuldigungen, Befangenheit etc. zustande
gekommen sind (Beilage Straftäter- /Straftatenliste).
System
und Methode (auch international, weil Mitbrüder
und Mitschwestern ja verpflichtet sind ! ) heissen:
korrumpieren,
bombardieren, terrorisieren, prozessieren, provozieren,
manipulieren, kriminalisieren, diktieren, fingieren,
zensurieren, desinformieren, diffamieren, diskreditieren,
ruinieren und wenn alles nicht hilft – liquidieren,
Mord, Gefängnis, Psychiatrie (beseitigen) etc. etc.
Die Chemie und Pharmaindustrie braucht Versuchskaninchen
(ca. 10‘000Pers./Jahr in der Schweiz).
Sind
doch Richter, Staatsanwälte, Polizisten, RA, Politiker,
Behördenmitglieder, Ärzte etc.,
welche
sich nicht an die Schweizer Gesetze halten,
eigentliche Staatsfeinde
etc.
und fördern Anarchie und Bürgerkrieg.
Erfahren durch all meine beruflichen und privaten
Tätigkeiten in der ganzen Schweiz und auch in Europa kann ich deshalb
Folgendes festhalten: Die Bürger lassen sich Ausbeutung,
Terror, Versklavung, Folterungen, Freiheits-beraubungen
etc. etc. nicht mehr alle Tage gefallen. Die Zeit
läuft ab und es sind bei weitem nicht alle so friedlich
wie meine Frau und ich
und all die tausenden Justizopfer in der
Schweiz mit Mia. Franken Schäden jährlich seit 1848.
Produktion weiterer Beweismittel und weitere Forderungen
vorbehalten
Als Beilagen erhalten Sie
Strafklagen, Straftäterlisten und Straftatenlisten
sowie den Brief vom 17. März 2010 und die dazugehörende
Dokumentation etc., als Auftrag zu einer verantwortungsvollen,
mutigen Inangriffnahme dieser dringenden Arbeit
innerhalb einer Arbeitswoche.
Trimmis,
4. Juli 2010 Mit
freundlichen Grüssen
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