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Offener Brief und Aufforderung
an RA Hermann Just 9.03.1964
Masanserstr. 35 /Salishaus
CH-7001 Chur
privat Rebhof 2
CH-7304 Maienfeld
Grüezi
Herr Just
Um auf Ihr
erneutes Schreiben mit illegalen Forderungen eingehen
zu können und in Ihrem Ton und Ihrer Art und Weise
antworten zu können, verlange ich von Ihnen,
dass
Sie mir einen rechtsgültigen Plan der Nachbargrundstücke
und der Verträge von 1976 sowie deren m2-Angaben,
wie im Grundbuch eingetragen, vorlegen :
Peter Seitz-Kokodic 530m2
Klaus Kruschel-Weller 526m2
Remo und Heidi Pellicioli-Melchior (ehem. Bätschi)
600m2 1. Vertrag
Remo und Heidi
Pellicioli-Melchior (ehem. Bätschi) 17,5m2 2. Vertrag,
der nötig wurde, weil der Deutsche Klaus Kruschel-Weller
1976 dem Nachbarn Bätschi die Durchfahrt nicht gewährte.
Alle 3 Nachbarn haben nur die in den Verträgen von
1976 grundbuchamtlich verbrieften
m2-Land bezahlt
und keinen einzigen m2 mehr !
Deshalb
fordere ich Sie auf, mir bis Ende März einen rechtsgültigen
Plan nach den rechtsgültigen Verträgen von 1976
mit den angegebenen m2- Land von 1976
vorzulegen und dessen Grenzen und Grenzpunkte nach
den vereinbarten m2 von 1976 im Gelände
einzeichnen zu lassen.
Ich
lehne aber verschiedene Geometer ab, so z.B. Donatsch/
Landquart, Signorell/Chur, da die Pläne von Signorell - wie das von über
20 Fachleuten, auch schriftlich, bestätigt wurde – Urkundenfälschungen darstellen und somit falsch und rechtswidrig sind.
Ich
verbiete somit erneut allen Personen, denen wir es nicht ausdrücklich
erlauben - unser Grundstück nach den rechtsgültigen
Verträgen und den entsprechenden m2-Land
sowie der Grenze von 1976 zu benützen, befahren, begehen oder
anderweitig zu missbrauchen.
Dies gilt auch für Sie!
Im
Weiteren fordern wir innert 30 Tagen die Herstellung
der Servitut (Fahrweg) wie diese 1976 – wohl unter
Druck – vereinbart, an die beauftragten Nachbarn
Seitz-Kruschel etc. auch bezahlt wurde. Es ist hier ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass die jetzige und somit falsche
Servitut/Fahrweg mit den 4 Verträgen von 1976 nach
Schweizer Gesetzen nicht zulässig ist – also eine
Straftat der Ersteller Seitz/Kruschel etc. darstellt
(Beilage
Gemeinde 1996) , da sie unter anderem den Grundeigentümer
benachteiligt und dessen Zufahrt auf dem eigenen
Grund erheblich behindert und einschränkt und z.T.
gar verunmöglicht.
Weiter
ist mehrfach festgestellt, dass die Höhe der Bäume
und Sträucher an der Grenze Seitz-Kokodic zu uns
– nach kantonalem und nationalem Recht - nicht den Vorschriften entspricht , weshalb diese
Pflanzen ebenfalls bis Ende März auf das gesetzliche
Mass und nach der Grenze (Grundstück Seitz 530m2)
der gültigen Verträge von 1976 zurückgeschnitten
werden müssen.
Auf
all die Straftaten (Straftatenliste), welche seit
1976 insbesondere aber seit 1996 gegen mich und
meine Frau begangen
wurden, muss ich Sie nicht hinweisen – ebenso wenig wie auf die Straftäterliste/Personenliste bzw.
durch diese Personen in
Trimmis, Graubünden und der Schweiz begangenen Straftaten gegen uns. (z.B. die täglichen rechtswidrig
/kriminellen Handlungen, das abnormale Verhalten
und das seit Jahren
bedrohende Herumtoben Ihrer Mandanten Peter
Seitz-Kokodic, seiner Ehefrau Eva aus der Slowakei
, den Deutschen Margret und Klaus Kruschel-Weller
und Remo und Heidi Pellicioli-Melchior) oder auch
auf die gekürzte Aussageliste, die allein schon
- unabhängig von den mehreren tausend Seiten Beweismitteln
mit Plänen, Verträgen, Fotos etc. - beweist,
dass
es sich gegen uns seit 1996 um ein Organisiertes
Verbrechen StGB 337 , eine Rechtswidrige Vereinigung
StGB 275 , eine Kriminelle Organisation StGB 260
handelt.
Schliesslich
muss hier nochmals betont werden, dass ich nicht
- wie Sie Herr Just und all die hunderttausenden
Juristen/Rechtsanwälte/Richter etc. - den
Steuerzahler und Arbeitenden mit hunderttausenden
von Schweizer Franken für das Studium
belastet habe und dass mein Beruf nicht
„Lügen“ ist, wie Sie selbst Ihren Beruf im Jahre
2001 in die laufende Kamera definierten: „Lügen ist mein Beruf “ .
Weitere
Hinweise und Ausführungen, Beweismittel sowie rechtliche
Schritte bleiben vorbehalten.
Da auch internationales Interesse an all den rechtswidrigen
Machenschaften gegen mich und meine Frau besteht, geht dieses
Schreiben auch ins Ausland, ins Internet und an
verschiedene Botschaften -
zum Schutze meiner Frau und mir; denn der
Bürger muss richtig informiert werden, da es die
Medien, auch die Lebrument-Medien,
nicht tun.
Trimmis,
17. 3. 2010
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