Trimmis,
14. Januar 2011
Sehr
geehrter Herr Präsident Keller
Sie
erhalten hiermit in Kurzform
meine Strafklagen, Schadenersatzforderungen,
Strafuntersuchungs- und weitere Forderungen.
Die
Beweismittel über die Straftatbestände - welche
gegen meine Frau und mich seit 1976/ 1996 und
gegen unsere RA’s begangen wurden - betragen mehrere
tausend Seiten mit Plänen, Verträgen, Grundbucheinträgen,
Fotos und Videos etc. etc.
Die
entsprechenden und erforderlichen Massnahmen sind
aus Sicherheitsgründen und zum Schutze meiner
Frau und mir als Ermittlungsverfahren sofort einzuleiten;
evtl. sind Verhaftungen und Hausdurchsuchungen
notwendig.
Detailliertere Ausführungen, Angaben und weitere
Beweismittel können angefordert werden, sind vorbehalten
und werden folgen, da immer noch rechtswidrige
Forderungen und Straftaten gegen uns begangen
werden und geplant sind.
Im
Besonderen da ich nicht JUS studiert habe, werden
die Straftaten, Strafhergänge sowie meine Erfahrungen
und Erlebnisse sachlich, wahrheitsgetreu und allgemein
verständlich dargelegt.
Die
aufgeführte Personenliste (Straftäter, Mittäter,
Begünstigte) etc. etc. ist unvollständig und es
muss und kann mit der anzuordnenden Untersuchung
evtl. festgestellt werden, ob noch andere nicht
aufgeführte Personen in die nachgewiesenen rechtswidrigen
Handlungen gegen meine Frau und mich seit 1996
involviert sind und straf- und schadenersatzpflichtig
sind oder wurden.
Ausserdem
behaupten verschiedene Personen (siehe Straftäterliste)
wie: Richter, Staatsanwälte, UR, RA, Polizisten,
Behördenmitglieder und z.B. die Nachbarn Seitz-Kokodic,
Kruschel-Weller, Pellicioli-Melchior und der amtliche
Geometer Signorell etc. etc.
seit Jahren, man sei vor meiner Anwesenheit in Trimmis (1995) über das Haus von Seitz-Kokodic,
über Gartenzäune, einen Hydranten, über 20m hohe
Bäume und Sträucher, Holzstapel, eine Böschung
und eine Steinmauer etc. gefahren und ich hätte das rechtswidrig geändert.
Das
mehrfach und seit Jahren nachgewiesene abnormale
Verhalten verschiedener Personen (aus Straftäterliste)
und deren Straftaten
wie oben kurz geschildert, ist
absolut untolerierbar, ebenso z. B. das seit Jahren
und andauernde seltsame Verhalten und Herumtoben
der Nachbarn Seitz/Kruschel/Pellicioli und deren
Straftaten etc., sofern diese Menschen nicht krank
sind. Da verschiedene
Personen vorsätzlich seit Jahren lügen, falsche
Aussagen und Anschuldigungen machen etc. müssen
sie sich endlich für ihre Taten verantworten.
Für mich persönlich erscheint durchaus die Möglichkeit
gegeben, dass - wie erwähnt - verschiedene Personen
psychisch krank sind, was zwar deren jahrelange
Handlungen und Taten nicht entschuldigt, aber
wenigstens erklärt.
Für
den Fall aber, dass verschiedene Personen krank
sein sollten - was nach meinen Erlebnissen,
Erfahrungen und Beweismittel den Anschein erweckt
-
ist dafür
zu sorgen, dass diese Personen einer entsprechenden
Behandlung zugeführt werden; denn ihr
Verhalten zeigt - wie erwähnt - durchaus Züge,
die nachdenklich und vorsichtig stimmen sollten.
Ich vermag nicht auszuschliessen, dass die Nachbarn
Seitz-Kokodic/Kruschel-Weller/Pellicioli-Melchior
und verschiedene Personen wie Richter, RA, UR,
Staatsanwälte, Polizisten etc. definitiv die Kontrolle
über sich verlieren und Dinge tun, die nicht wieder
gutzumachen sind.
Wichtig ist zu erwähnen, dass verschiedene Personen
auch in andern Fällen nachgewiesen, jahrelang
und immer wieder rechtswidrige Handlungen und
Taten begehen wie sie auch meine Begründungen
und Erlebnisse seit 1996 bestätigen. So
hat Kantonsgerichtspräsident Norbert Brunner den
Kreispräsidenten Jochen Knobel gezwungen über
seine Straftat
begangen als Mitglied der Gemeindebehörde Trimmis
selber zu urteilen!
Sodann sandte Frau Regierungsrätin
Janom Steiner meine eingereichte Strafklage gegen
die Staatsanwaltschaft GR genau dieser Behörde
zur Beurteilung zu!
Aus den kurzen dargelegten Gründen erachte ich
es als meine staatsbürgerliche Pflicht, das Gericht
aufzufordern, mittels der eingereichten Strafanzeigen,
Strafuntersuchung- und Schadenersatzforderungen
sich dringend mit diesen Personen etwas genauer
zu beschäftigen.
Es muss auch untersucht
werden, in wie weit der Einfluss der 90 Freimaurer/Masanserstr.
35 in Chur und Rotarier, Lions, oder
Kiwanis etc.etc. reicht - welche über eine eigene
der Schweizerischen Verfassung, dem Schweizerischen
Recht übergeordnete internationale Verfassung
verfügen und diese mittels Logenmitglieder handhaben
(siehe auch Aussageliste und Beilagen
Verfassungen) - und missbräuchlich
rechtswidrig angewandt wird.
Schon
der Brief des Bezirksgerichtspräsidenten Michael Fleischhauer (Trimmis,
Nachbar und ehem. RA der Mandanten Buchlis) an RA Martin Buchli
am 16. Sept.
1997 beweist, dass von Anfang an das organisierte
Verbrechen geplant war und täglich praktiziert
wird.
1977/80
hat Michael Fleischhauer die Nachbarn Kruschel-Seitz
in ihren Auseinandersetzungen als Rechtsanwalt vertreten. Am 8. Januar 1999 hat Fleischhauer dann ein
rechtswidriges Urteil gefällt und gleichzeitig
seine früheren Mandanten Kruschel-Seitz begünstigt.
Und mit dem Kantonsgerichts-Urteil
vom 9. Juni 2000
hat auch dieses Gericht erneut mittels
Erpressungen ein rechtswidriges
Urteil bewirkt.
Der
Einfluss der Masanserstr. 35 Chur ist mit erneutem
Schreiben des RA Martin Buchli-Casper vom 3.11.2003
nachgewiesen. Dieser hat auch nach
eigenen Angaben unserm 1. RA Stefan Hediger/Kanzlei
Bardill auf dessen Kanzlei 1997 mit den Worten
“ich bin Freimaurer und sie werden nie Recht erhalten“ klar gemacht, dass wir bei der Bündner Justiz
nie Recht bekommen. Dies kann inzwischen in über
hundert Fällen nachgewiesen werden (siehe auch
Aussagenliste). Die Wahrheit ist, dass RA Martin
Buchli mich als Straftäter bezichtigt hat und
mich mundtot machen lassen drängte, um seine Straftaten
und die z.B. der Nachbarn Seitz/Kruschel/Pellicioli
seit 1976 zu verdecken und zu vertuschen - womit
auch gegen Martin Buchli sofort eine Strafuntersuchung
einzuleiten ist, zumal er ja die Staatsanwaltschaft
GR als angeblicher Freimaurer
und mittels Lügen zwang sich rechtswidrig (Anstiftung)
mit “Bizenberger“ zu beschäftigen. (Brief
3. 11.2003 )
Im Weiteren verfügen wir über den Nachweis
- des amtlichen
Geometers Domenic Signorell mit seiner persönlichen
Erklärung
vom 3. Juli 2007 und
- weiterer schriftlicher Bestätigungen von 4 verschiedenen Geometern (auch
ausserkantonale)
sowie
- von über
10 weiteren Fachpersonen mündlich durch Studium
der Verträge und
Pläne mit Quadratmeter- Angaben von 1976
(Flächen)
- die Tatsache auch mit Augenschein bestätigt wurde,
dass
die Nachbarn Seitz-Kokodic/Kruschel-Weller/Pellicioli-Melchior
(Bätschi) 1976 rechtswidrig
gebaut haben,
die
4 gültig im Grundbuch eingetragenen Verträge sowie
auch das Baugesetz der
Gemeinde nicht eingehalten haben und
die
jetzige rechtswidrige Zufahrt laut Verträgen von
1976 und Abmachungen und
nach Schweizer Gesetz nie hergestellt wurde.
Die über 44 Straftaten des Kreispräsidenten
J. Knobel (Beilage) sind sofort zu anden und die Rückgabe
der gestohlenen Gegenstände hat unverzüglich zu
erfolgen. (Beilage Brief)
Deshalb muss auch zur weiteren Beweisaufnahme - da die Richter RA, und
z.B. die Nachbarn die vorhandenen Beweismittel
ignorieren - eine amtliche Nachmessung gemäss den gültigen
4 Verträgen und m2–Angaben/Flächen
von 1976 von einem kompetenten und neutralen Geometer
mit einem Augenschein und der Markierung der Grenzpunkte
erfolgen. Die hängigen Gerichtsverfahren sind
zu sistieren bis die Nachmessung erfolgt ist.
Doch die Strafuntersuchungen
und die Sicherheitsmassnahmen zum Schutze meiner
Frau und mir sind sofort einzuleiten. Diese
Grenzfeststellung ist auch notwendig, um zu erklären,
ob all die Richter, Polizisten, UR, Staatsanwälte,
RA Buchli und RA Just und z.B. die erwähnten Nachbarn
Seitz-Kokodic/Kruschel-Weller/Pellicioli-Melchior
etc. rechtswidrig gehandelt und gelogen haben.
Da
es sich in unseren Fällen eindeutig – bewiesen durch die Befangenheit, die nachgewiesenen Straftaten (Straftäterliste,
Straftatenliste) der rechtswidrigen Urteile, die
Beweismittel und Vorkommnisse seit 1976/1996 und
ersichtlich auch aus der Aussageliste - um eine
kriminelle Organisation 260ter, Organisiertes
Verbrechen 337, Rechtswidrige Vereinigung 275
ter oder um andern Einfluss (Befangenheit,
Erpressung) handelt, müssen alle Entscheide
(ausgenommen zwei)
neu beurteilt werden. (Revision)
Ich lehne deshalb die gesamte Bündner Justiz ab ( siehe Beilagen )
z.B. wegen Befangenheit, Amtsmissbrauch, Nötigung,
Begünstigung, Drohungen, Verweigerung des rechtlichen
Gehörs Art. 25 /ZPO Nebenerlass (siehe Listen
der Straftäter) etc.
Da
es sich auch um Offizialdelikte handelt,
muss auch von Amtes wegen gegen die Bündner Justiz,
Reg. Frau
Barbara Janom Steiner etc. und auch gegen die
Bundesanwaltschaft ermittelt werden. Letztere
bearbeitete meine eingereichten Strafklagen nicht
wie die Bündner Staatsanwaltschaft, stellte aber
obstruse und rechtswidrige Behauptungen auf mit
Drohungen und Erpressungen, welche somit auch
die Bundesanwaltschaft zur Mittäterin machen.
Weil
auch unsere Rechtsanwälte erpresst, eingeschüchtert
wurden und ihnen gar mehrmals gedroht wurde, erhalten
Sie die Strafklagen, notwendigen Strafuntersuchungen,
Schadenersatzklagen und Forderungen und
ich verlange eine
Untersuchung, weil es sich auch um notorische
Lügner, Straftäter, notorische Verbrecher oder
aus meiner Sicht evtl. um Kranke handelt.
Da
es auch um Staatshaftung, um nationale Sicherheit
und somit um den Rechtsstaat Schweiz geht
und es sich längst um regionales, nationales und
internationales und öffentliches Interesse handelt
und weil solche Machenschaften wie wir sie erleben
in der ganzen Schweiz angeblich tausendfach stattfinden
und jährlich Milliarden Franken Schaden verursachen,
geht auch diese Schreiben mit Forderung, Strafklage,
Schadenersatzklagen, Strafuntersuchung etc. zum
Schutze meiner Frau und mir an verschiedene Adressen
im In- und Ausland, weil ständig Dinge vorkommen,
welche einem Rechtsstaat widersprechen.
Die der Bündner Justiz
und der Bundesanwaltschaft eingereichten Strafklagen,
Forderungen etc. wurden vorsätzlich nicht bearbeitet
oder darüber rechtswidrig entschieden.
Hier in Graubünden wird nachweislich das Opfer
(wir) zum Täter gemacht – ausgebeutet, eingeschüchtert,
bedroht, terrorisiert etc. von Richtern, Staatsanwaltschaft,
UR, RA, Polizei etc. - und die wahren Straftäter
wie die Nachbarn Seitz/Kruschel/Pellicioli werden
durch die Justiz begünstigt, belohnt, dazu angestachelt
und geschützt. Dauernd wird versucht - mit erneuten
Straftaten durch Gerichte, Polizei, Staatsanwaltschaft,
UR, RA - ihre Taten, die sie selbst verursachen und verantworten, zu verdecken
und vertuschen.
Aber damit bestätigen die Richter, Polizisten
etc. auch, dass sie seit Jahren vorsätzlich rechtswidrig handeln.
Dass nichts oder nur
wenig über diesen Filz und die Korruption an die
Öffentlichkeit dringt, dazu verhelfen auch die
Lebrument Medien, die schweigen, falsch berichten,
manipulieren und Leserbriefe sowie meine bereits
bezahlten Inserate zurückweisen und nicht veröffentlichen.
Die kurz zusammengefasste und unvollständige Zusammenstellung
der Straftäter und Straftaten (Bundesrichter und
Bundesanwälte sind nicht erwähnt) müssen von Amtes
wegen untersucht werden wobei meine Angaben und
Ausführungen evtl. zu ergänzen sind.
Verschiedene
Beilagen als Beweismittel :
Pläne, gültige Verträge
mit m2-Angaben/Flächenangaben
Pläne und Messungen von 4 neutralen Geometern
falsche Pläne des amtlichen Geometers Domenic
Signorell
Fotokopien mit Lage und Verlauf der Grenze
laut den 4 Verträgen von 1976
Briefe an Frau Reg. Barbara Janom Steiner JPSD
Brief an Kantonsrichter Norbert Brunner
Brief an alt Bundesgerichtspräsident Giusepp Nay
Brief an Kapo Graubünden
etc.
einige Gerichtsurteile
Straftäterliste (zusammengefasst)
Straftatenliste (zusammengefasst)
Aussageliste
andere Beweismittel
Strafklagen (verschiedene)
Ich
glaube auch mit solchen Vorzeichen und Eindrücken
immer noch an den Rechtsstaat Schweiz und gehe
davon aus, dass endlich die Schweizer Gesetze,
die Schweizer Verfassung, EMRK und das Völkerrecht
eingehalten werden und dass die Straftäter zur
Rechenschaft und Verantwortung gezogen werden.
Mit freundlichen Grüssen