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Massnahmen

              - Unsere Geschichte -
den aussergewöhnlichen Schluss vorweg !!!!

Wir entdeckten im Laufe dieser nunmehr 18-jährigen Aufgabe, dass

                die Nachbarn seit 1976 täglich
                               unrechtmässig
                               ca. 109 m2
                unseres Grundstücks benützen bzw.
                               ca. 130 m2 -
                  dank Mithilfe der Bündner Justiz !

                Wie das ? -
unsere Eltern verkauften 1976
               laut gültigen Grundbuchverträgen

               drei Parzellen Land an drei Parteien.

                Kruschel    526 m2    
                Seitz            530 m2      
                Pellicioli      600 m2    +   17,5 m2


                Bis heute
                benützen diese 3 Parteien aber
                      mehr Land  als
                die gültigen
                Grundbuchverträge ausweisen -
                mehr als sie damals gekauft
                und bezahlt  haben!

· 1976 beim Verkauf der 3 Bauplätze Seitz-Kruschel-Bätschi/Pellicioli mit dem erpressten Fuss- und Fahrwegrecht , entstanden bereits Probleme mit diesen Käufern. Weitere waren voraussehbar - im Besonderen mit dem Deutschen, im heutigen Polen geborenen Klaus Kruschel-Weller, angeblicher Architekt.

· Jahrelange Schneedeponien der Nachbarn auf unserem und auf fremden Grundstücken, Sachbeschädigungen, rechtswidriges Parkieren / Befahren etc. dieser genannten Grundstücke, sind nur ein Merkmal dieser drei Familien.

· nachdem wir erst kurze Zeit hier wohnten,
verlangten 1996 die Nachbarn Seitz-Kruschel -Pellicioli die Herstellung der 1976 durch sie erpressten Zufahrt
(die 1980 bezahlt wurde)
gemäss den Verträgen und Grundbucheinträgen von 1976
. Sie übernahmen damals den Auftrag die Servitut gemäss diesen Verträgen und Grundbucheinträgen herzustellen, was sie dann aber nie machten.

· Schon bald terrorisierten uns diese Stänkerer (wie schon Jahre zuvor unsere Vorgänger), weil diese Nachbarn
                           Seitz , angeblich Bauleiter
                           Kruschel, angeblich Architekt
                           Pellicioli, CH-Maurer
gemäss eigenen Angaben Ihre eigenen Pläne und Verträge aber bis heute nicht lesen und verstehen und im Gelände nach vollziehen können oder können wollen, wir aber immer noch diese gültigen Pläne, Verträge und Grundbucheinträge von 1976 auch auf unserem Grund und Boden wollen.


· 1996 begannen Kruschel-Seitz-Pellicioli einen Rechtsstreit mit Terror, Lügen, Rufmord - obwohl sie die Verträge und Grundbucheinträge von 1976 bis heute fordern! (schriftlich) - unterstützt von der gesamten Bündner Justiz (Gerichte, Polizei, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte ) . Womit sich klar das anormale und realitätsfremde Verhalten dieser Nachbarn und der gesamten Bündner Justiz zeigt.
Durch diese Unterstützung machte sich auch diese Justiz mehrfach straffällig und schadenersatzpflichtig.

Wenn die bisherige Behauptung der beteiligten Nachbarn , der Richter, Behördenmitglieder und des offiziellen Geometers hin -
man sei in den letzten 30 Jahren über 20m hohe Bäume, bis 8m hohe Sträucher, 1,5m hohe Zäune und Abschrankungen und gar über einen Hydranten gefahren –
nicht auf massive schizophrene Verhaltensweise weist, gibt es dazu sodann andere Gründe ?????

Die Bündner Justiz war / ist so kriminell, dass bei ihr

· gültige Pläne, Verträge und Grundbucheinträge keine Gültigkeit haben
   und  sie diese

· sowie  unsere Rechte als Grundstückbesitzer missachtet.


Leidige Tatsache ist es auch, dass
die Bündner Polizei und die Staatsanwaltschaft ein kriminelles Leitbild haben!
So sind über 100 Straftaten der Nachbarn wie der Behörden nachgewiesen und dagegen Anzeige eingereicht worden.

Verbrechen gegen uns (Straftatenliste) wie Korruption, Begünstigung, Freiheitsberaubung, Amtsmissbrauch, Amtwillkür, Nötigung, Verweigerung des rechtlichen Gehörs, Erpressungen, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Bedrohungen an Leib und Leben, Morddrohungen, Rufmord, Beleidigungen, Diffamierungen, Ehrverletzungen etc. gehören seit 1996 zur Tagesordnung,

wobei die kriminellen Verhaltensweisen und Handlungen verschiedenster Personen eindeutig - in gültigen Plänen, Grundbucheinträgen, Schriften, auf Bild- und Tonmaterial - ausreichend dokumentiert, festgehalten und bewiesen sind und deshalb bei Interesse eingesehen werden können.